AGB BotCraft GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Angebote, Leistungen und Lieferungen der BotCraft GmbH erfolgen auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbedingungen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

1.2 Unseren Geschäftsbedingungen entgegenstehenden Forderungen des Kunden erkennt BotCraft GmbH nur an, wenn BotCraft GmbH ausdrücklich und in schriftlicher Form diesen Forderungen zustimmt.

1.3 BotCraft GmbH erbringt seine Leistungen sowohl in den Räumlichkeiten seines Kunden als auch Remote. In beiden Fällen muss der Zutritt / Zugriff für die BotCraft GmbH gewährleistet sein.

1.4 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne explizite Nennung gelten die gesetzlichen Vorgaben, soweit sie in diesen AGB nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Sämtliche Angebote von BotCraft GmbH sind nach Ablauf der im Angebot enthaltenen Frist freibleibend und ohne Bindungswirkung und lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Auftrages / einer Bestellung zu verstehen.

2.2 Mündliche, schriftliche oder per Mail getroffene Vereinbarungen, Aufträge, Angebote … werden für BotCraft GmbH erst dann verbindlich, wenn sie von BotCraft GmbH ausdrücklich bestätigt wurden. Stillschweigen von BotCraft GmbH ist nicht als Zustimmung zu verstehen.

2.3 Vereinbarungen durch Mitarbeiter von BotCraft GmbH, die nicht ausdrücklich und schriftlich zu einem Vertragsschluss ausgewiesen sind, bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die zur Vertretung von BotCraft GmbH nach außen berechtigten Personen. Andernfalls besteht keine Rechtswirksamkeit.

2.4 Die Bestellung des Kunden / Auftraggebers ist ein bindendes Angebot.

 

3. Termine / Laufzeit / Kündigung

3.1 BotCraft GmbH erbringt Leistungen für den IT- und Automatisierungsbereich des Kunden / Auftraggebers.

3.2 Bestehen keine Terminvereinbarungen, bestimmt Botcraft GmbH diese nach eigenem Ermessen.

3.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten insbesondere zur Vorlage erforderlicher Unterlagen, Informationen und Daten nicht rechtzeitig nach, gehen solche Verzögerungen zu seinen Lasten.

 

4. Datenschutz

BotCraft GmbH verarbeitet im Zusammenhang des zu erfüllenden Auftrags personenbezogene Daten des Kunden / Auftraggebers auf Grundlage des Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die von BotCraft GmbH angesetzten Preise können als verbindlicher Festpreis, als Honorar, als Richtpreis, nach Sprint und Stundenaufwand vereinbart werden. Die Regel sieht jedoch die Abrechnung auf Stundenbasis, abgebildet in Personenstunden (PS) vor.

5.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist BotCraft GmbH berechtigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen Vorschuss zu fordern.                                                          

5.3 Die Faktura der BotCraft GmbH rechnet monatlich ab. Ein Leistungsnachweis nach Stunden/Sprint wird der Rechnung beigefügt.                                                  

5.4 Die Rechnung wird mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen gestellt.

5.5 Die in der Rechnung genannten Preise sind in Euro und zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer zu verstehen.                                                                

5.6 Die BotCraft GmbH behält sich vor, Beratungsgespräche mit einem Stundensatz von 160,00 € abzurechnen.                                                                                 

5.7 Der Tagessatz liegt bei 1.200 € (8 Stunden netto)

5.8 BotCraft GmbH behält sich das Recht vor, ab dem Zweitgespräch mit einem etwaigen Kunden / Auftraggeber ein Beratungshonorar auf Stundenbasis abzurechnen.

 

6. Dienstverträge, Werkverträge/Gewerke, usw. immer auf Stundenbasis (in Sprints)

6.1 Im Falle von Abschlüsse von Werkverträgen

zwischen dem Kunden / Auftraggeber und der BotCraft GmbH werden – wenn nicht explizit und schriftlich von BotCraft GmbH gegenteilig kommuniziert – die jeweiligen Aufträge in den Räumlichkeiten der BotCraft GmbH durchgeführt. Die teilweise oder vollständige Ausführung im Betrieb des Kunden / Auftraggebers kann aber vereinbart werden.

6.2 Das Weisungsrecht gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern, insbesondere die Einweisung, Anleitung und Beaufsichtigung obliegt, auch wenn der Auftrag im Betrieb des Kunden / Auftraggebers durchgeführt wird, ausschließlich BotCraft GmbH. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden / Auftraggebers auftragsbezogene Ausführungsanweisungen im Einzelfall zu erteilen.

6.3 BotCraft verpflichtet sich, Leistungsfortschritte in so genannten Projektfortschrittsberichten zu dokumentieren und diese vom Kunden / Auftraggeber gegenzeichnen zu lassen.

6.4 Der Kunde / Auftraggeber hat spätestens 14 Tage nach Übergabe des Auftragsergebnisses die Abnahme schriftlich zu erklären. Dies geschieht nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hinsichtlich der vertraglich vorgesehenen Anforderungen. Sollten von Seiten des Kunden / Auftraggeber Funktionsmängel festgestellt werden, so sind diese BotCraft GmbH umgehend und schriftlich mitzuteilen. Hierbei gewährt der Kunde / Auftraggeber BotCraft GmbH eine angemessene Nachbearbeitungsfrist.

6.5 Eine Abnahme des fertigen Auftrages ist erfolgt, wenn

    6.5.1 Der Kunde / Auftraggeber das Auftragsergebnis nutzt

    6.5.2 trotz schriftlicher Aufforderung von Seiten der BotCraft GmbH keine schriftliche Abnahme des Kunden / Auftraggebers innerhalb von14 Tagen erfolgt

6.6 Für etwaige  und von BotCraft GmbH verursachten Mängel und Fehlleistungen haftet BotCraft GmbH durch Nachbesserung auf eigene Kosten. Der Kunde / Auftraggeber kann Schadensersatz geltend machen, wenn auch nach zweimaliger Nachbesserung keine Fehlerbehebung zu erkennen war. Die Gewährleistungsfrist für nicht vorsätzlich herbeigeführte Mängel beträgt 2 Jahre ab dem jeweiligen gesetzlichen Verjährungsbeginn.

6.7 Dienstverträge können von beiden Vertragsparteien mit einer frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht auf fristlose Kündigung bleibt hiervon unberührt.

6.8 Im Falle von Gewerkverträgen                            

    6.8.1 Der Kunde / Auftraggeber muss im Vorfeld eine eindeutige Definition des gewünschten Ergebnisses schriftlich kommunizieren, das beinhaltet alle Anforderungen, die an die zu entwicklende Software gestellt werden. Implizite Forderungen werden hiermit ausgeschlossen.

    6.8.2 Kann der Kunde / Auftraggeber bei Abnahme des Gewerkes nicht begründen, warum seiner Meinung nach die geforderten Anforderungen nicht erfüllt wurden, dann gilt das Gewerk als erfolgreich beendet und abgeschlossen.     

    6.8.3 Sollte der Kunde / Auftraggeber eine zusätzliche und im Vertrag nicht festgehaltene Anforderung an die zu entwickelde Software haben, so werden die hierfür anfallenden Mehrarbeiten entsprechend dem genannten Tagessatz in Rechnung gestellt.

6.9 Für Projektaufträge aller Art entfallen 10% der geschätzten Aufwendungen auf Consulting, Lösungsfindung, Konzeptentwicklung, Meetings und allgemeines Projektmanagement.

6.10 Wenn im Vertrag mit dem Kunden /Auftraggeber nicht explizit anders formuliert, dann gilt stets eine Aufwandsabrechnung nach Personenstunde (PS) zu einem im Vorfeld fest vereinbarten Stundensatz zzgl. der aktuell geltenden Mehrwertsteuer.

 

7. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

7.1 An Kostenvoranschlägen, Aufzeichnungen und weiteren Unterlagen behält sich BotCraft GmbH die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen / Daten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Botcraft GmbH Dritten zugänglich gemacht werden. Die in den Unterlagen jeweils enthaltenen Daten und Informationen stellen keine Garantiezusagen dar. Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen und schriftlichen Erklärung durch BotCraft GmbH.

7.2 Das von der BotCraft GmbH erworbene Wissen, fachliche Know-How, die Software-Architekturen etc. bleiben geistiges Eigentum der BotCraft GmbH und werden nicht an Dritte abgegeben.

7.3 Der Kunde / Auftraggeber hat keinen exklusiven Anspruch auf das geistige Eigentum der BotCraft GmbH.

 

8. Mitwirkungspflicht des Kunden

8.1 Der Kunde / Auftraggeber unterstützt BotCraft GmbH bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial, sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird BotCraft GmbH hinsichtlich der von Botcraft GmbH zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. .

8.2 Der Kunde /Auftraggeber stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.

8.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

8.4 Der Kunde / Auftraggeber stellt Botcraft GmbH – soweit erforderlich – den Zugang zu seinem Geschäftsbetrieb einschließlich der benötigten Infrastruktur zur Verfügung.

8.5 Der Kunde haftet gegenüber BotCraft GmbH dafür, dass die von ihm bereitgestellten Leistungen und im Rahmen der Mitwirkung überlassenen Unterlagen, Informationen und Daten sowie weiter hierfür notwendige Gegenstände frei von Schutzrechten Dritter sind, die eine vertragsgemäße Nutzung durch BotCraft GmbH ausschließen oder beeinträchtigen.

 

9. Gewährleistung und Haftungsausschluss

9.1 Die ordnungsgemäße Sicherung der Daten des Kunden / Auftraggebers liegt nicht im Verantwortungsbereich der BotCraft GmbH

9.2 BotCraft GmbH bietet Lösungen für den Bereich der Cyber Security an, übernimmt aber keine Haftung für den nicht-im-Auftrag-enthaltenen IT-Bereich des Kunden / Auftraggebers. BotCraft GmbH haftet nicht für interne “Angriffe” von Seiten des Kunden / Auftraggebers.

 

10. Nutzungsrechte und Nutzungsumfang / Lizenzen / Kondition für den Kunden

10.1 Die von BotCraft GmbH entwickelte Software ist frei von Rechten Dritter.

10.2 Die von BotCraft GmbH entwickelte Software wird entgeltlich, ohne Offenlegung des Quellcodes vertrieben.

10.3 Die von BotCraft GmbH entwickelte Software wird dem Kunden / Auftraggeber zu den Angebots- und/oder Auftragskonditionen überlassen.

10.4 BotCraft GmbH ist der Inhaber aller Rechte an der Software. Dem Anwender wird an der von BotCraft GmbH entwickelter Software ein nicht-exklusives sowie nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Art, Dauer und Umfang der Nutzung ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot bzw. Lizenzvertrag.

10.5 Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf den Anwender und ist nicht auf Dritte übertragbar. Hierbei wird die Anzahl der Nutzer im Angebot / Auftrag klar definiert.

10.6 Eine missbräuchliche Nutzung der von BotCraft GmbH entwickelten Software ist nach Ablauf des Lizenzvertrags strafbar und kann vor dem zuständigen Gericht geahndet werden. Für den hierfür entstehenden Schaden haftet der Anwender.

10.7 Eine Mehrfachlizenz für verschiedene Geräte / Server bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von BotCraft.

10.8 Im Zusammenhang mit einer Hardwarelieferung übernimmt BotCraft GmbH (Lieferer) keine Verpflichtung zur Erbringung von Software-Service-Leistungen. Hierfür bedarf es einer gesonderten und schriftlich formulierten Vereinbarung.

10.9 Bei Lieferung von Hardware gelten die allgemein gültigen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

10.10 Ausgenommen die in § 69e Urheberrechtsgesetzes beschriebenen Fälle, ist der Anwender zu keiner Zeit berechtigt, eine von BotCraft entwickelte Software zu kopieren, ändern, zurückzuentwickeln o.ä.

10.11 Befindet sich der Kunde / Auftraggeber im Falle von Lizenzverträgen im Zahlungsverzug, so kann BotCraft GmbH das Vertrags- und Nutzungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

 

11. Geheimhaltung

Der Kunde und BotCraft GmbH verpflichten sich wechselseitig, jegliche Informationen bezogen auf die betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten des jeweils anderen Partners streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich im Rahmen der Zweckerfüllung des jeweils erteilten Auftrages zu verwenden. In diesem Rahmen ist BotCraft GmbH berechtigt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben.

 

12. Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der gemeinsamen Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von einem Jahr danach, keine Mitarbeiter von BotCraft GmbH abzuwerben oder ohne Zustimmung von Botcraft GmbH anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde eine von BotCraft GmbH der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall von einem zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

 

13. Vorbehalt

Die Vertragserfüllung aller Parteien steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse auf Grund nationaler oder internationaler Rechtsvorschriften sowie höherer Gewalt (z.B. Umweltkatastrophen / Verzögerungen durch Pandemien) entgegenstehen. Wird durch genannte Umstände die Leistungserfüllung oder -durchführung unmöglich oder unzumutbar, ist BotCraft GmbH von der Leistungsverpflichtung befreit.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

14.2 Für alle Softwareleistungen gelten die §§ 69 d und e des UrhG.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1. Mündliche Absprachen sind nicht getroffen. Änderungen, Zusätze und Ergänzungen bedürfen nach Zustimmung der BotCraft GmbH der Schriftform. Die Schriftform ist durch Übersendung von Emails nicht gewahrt, es sein denn, diese sind mit einer elektronischen Signatur versehen (§126a BGB).

15.2 BotCraft GmbH ist berechtigt, Teilleistungen durch Dritte zu erbringen.

15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.